Wahlrecht bei der Bundestagswahl 2029
Reform 2023, Verfassungsgericht, neue Wahlkreise und Reformdebatte

Blick in den Plenarsaal des Deutschen Bundestages. Foto: Steffen Prößdorf, Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Nach heutigem Stand wird der Bundestag 2029 nach denselben Regeln gewählt wie 2025: Er hat 630 Sitze, die nach dem Zweitstimmenergebnis verteilt werden, Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es nicht. Wahlkreissieger erhalten nur dann einen Sitz, wenn sie durch die Zweitstimmen ihrer Partei gedeckt sind. Es gilt die Fünf-Prozent-Hürde mit Grundmandatsklausel.1
Die Koalition aus CDU, CSU und SPD will das Wahlrecht erneut ändern. Einen Gesetzentwurf gab es nach unserer Recherche bis zum 14. September 2026 nicht. Neu zugeschnitten werden sollen außerdem zahlreiche Wahlkreise.
Die Wahlrechtsreform von 2023
Der Bundestag war nach der Wahl 2021 auf 736 Abgeordnete angewachsen, weil Überhangmandate durch Ausgleichsmandate ausgeglichen wurden.2 Am 17. März 2023 beschloss der Bundestag mit der Mehrheit der damaligen Koalition aus SPD, Grünen und FDP eine Reform des Bundeswahlgesetzes.3 Das Gesetz vom 8. Juni 2023 legt die Größe des Bundestages auf 630 Sitze fest.45
Zweitstimmendeckung
Die Sitze werden nach dem bundesweiten Zweitstimmenergebnis auf die Parteien und dann auf deren Landeslisten verteilt. Wahlkreissieger rücken nach der Höhe ihres Erststimmenanteils an die Spitze der Landesliste. Gewinnt eine Partei in einem Land mehr Wahlkreise, als ihr dort Sitze nach Zweitstimmen zustehen, gehen die Wahlkreissieger mit den geringsten Erststimmenanteilen leer aus.6
Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte eine angepasste Grundmandatsklausel vorgesehen. Sie wurde erst in den abschließenden Ausschussberatungen gestrichen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2024
Gegen die Reform klagten unter anderem die Bayerische Staatsregierung, 195 Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion, die CSU und die Linke; hinzu kamen Verfassungsbeschwerden von 4.242 Personen.
Am 30. Juli 2024 entschied der Zweite Senat:1
- Das Zweitstimmendeckungsverfahren ist mit dem Grundgesetz vereinbar (einstimmig).
- Die Fünf-Prozent-Sperrklausel ist in ihrer damaligen Form derzeit verfassungswidrig (sieben zu einer Stimme), weil zugleich die Grundmandatsklausel entfallen war.
- Bis zu einer Neuregelung gilt die Sperrklausel mit einer Maßgabe fort: Parteien unter fünf Prozent werden bei der Sitzverteilung nur dann nicht berücksichtigt, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten haben. Die Grundmandatsklausel gilt damit übergangsweise weiter.
Mehr zur Sperrklausel und zur aktuellen Debatte über ihre Höhe: Fünf-Prozent-Hürde.
Erste Anwendung 2025: 23 Wahlkreise ohne Gewinner im Bundestag
Bei der Bundestagswahl 2025 erhielten 23 Wahlkreissieger keinen Sitz: 15 Bewerber der CDU, 3 der CSU, 4 der AfD und einer der SPD.7
Die Größe des Bundestages sank von 736 Abgeordneten zu Beginn der 20. Wahlperiode auf 630. Das Ergebnis im Einzelnen: Bundestagswahl 2025.
Neue Wahlkreise für die Wahl 2029
Für die Bundestagswahl 2029 gelten strengere Vorgaben zur Größe der Wahlkreise. Seit dem 1. Januar 2026 soll die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises höchstens um 10 Prozent (zuvor 15 Prozent) vom Durchschnitt abweichen; beträgt die Abweichung mehr als 15 Prozent (zuvor 25 Prozent), muss der Wahlkreis neu zugeschnitten werden.8
Die Wahlkreiskommission übergab ihren Bericht am 17. Juni 2026 dem Bundesinnenministerium; er ist als Bundestagsdrucksache 21/6800 veröffentlicht. Laut dem Pressedienst des Bundestages:9
- In 145 der 299 Wahlkreise liegt die Abweichung über 10 Prozent, in 78 über der zwingenden Grenze von 15 Prozent.
- Nach der Bevölkerung vom 30. September 2025 erhielte Baden-Württemberg 39 statt 38 Wahlkreise, Hessen 21 statt 22. Mit dem Stichtag 31. März 2026 zeichnete sich ab, dass Sachsen statt Hessen einen Wahlkreis abgeben würde.
- Die Änderungsvorschläge betreffen 13 Länder.
Laut Tagesspiegel sind mehr als die Hälfte der Wahlkreise von Vorschlägen betroffen.10 In Bayern soll nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung Oberfranken einen Wahlkreis verlieren und Oberbayern einen gewinnen.11 In Hamburg sind laut NDR vier von sechs Wahlkreisen betroffen.12
Die neue Einteilung wird erst gültig, wenn der Bundestag das Bundeswahlgesetz entsprechend ändert. Ein solcher Beschluss lag nach unserer Recherche bis Mitte September 2026 nicht vor. Zum Vergleich: Vor der Wahl 2025 hatte der Bundestag die Wahlkreise am 1. Februar 2024 neu geordnet.13
Reformpläne der Koalition
Wahlrechtskommission
Im Koalitionsvertrag vereinbarten CDU, CSU und SPD, die Reform von 2023 durch eine Kommission überprüfen zu lassen. Ziel ist laut Bundesregierung, dass jeder Bewerber mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und der Bundestag unter Beachtung des Zweitstimmenergebnisses grundsätzlich bei seiner aktuellen Größe bleibt. Die Kommission sollte ihre Vorschläge noch 2025 vorlegen; die Koalitionsfraktionen benannten ihre Mitglieder Ende September 2025.14 Außerdem soll geprüft werden, wie eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen gewährleistet und ob das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt werden kann.15
Stand der Beratungen 2026
- März 2026: Laut Süddeutscher Zeitung hatten sich die Kommissionen zu Wahlrecht und Schuldenbremse „immer noch nicht auf Kompromisse verständigen können“.16
- Mai 2026: Der CSU-Politiker Reinhard Brandl drang auf die vereinbarte Reform, notfalls auf Ebene der Parteivorsitzenden. Die Forderung der SPD nach Geschlechterparität lehnte er als nicht grundgesetzkonform ab.7
- Juni 2026: CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann erklärte, ohne die Vereinbarung zur Wahlrechtsreform hätte die CSU den Koalitionsvertrag nicht unterschrieben. Es gebe „bislang keine konsensfähige Alternative“, sagte Hoffmann laut Tagesspiegel; die SPD verlangt, auch die Parität zu regeln.17
- Juli 2026: Laut FAZ hatte die Koalition für das Wahlrecht beim Reformpaket des Koalitionsausschusses „noch keine Lösung“.18
Bis zum 14. September 2026 lag nach unserer Recherche kein Gesetzentwurf zur Änderung der Sitzzuteilung vor. Je später eine Reform beschlossen wird, desto kürzer ist die Zeit bis zur Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten: Die Wahl der Bewerber ist ab dem 26. November 2027 zulässig.19
Wahlalter 16
Bei Bundestagswahlen ist wahlberechtigt, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat; so steht es in Artikel 38 des Grundgesetzes.20 Eine Absenkung auf 16 Jahre erfordert deshalb eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.21 Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht dazu nur ein Prüfauftrag. Einen Gesetzentwurf der Koalition gibt es nicht.
Parität
Ein Gesetz, das Parteien zu geschlechterparitätischen Listen verpflichtet, gibt es auf Bundesebene nicht. Die SPD fordert eine Regelung im Zuge der Wahlrechtsreform, die CSU lehnt das ab.15 Zu Beginn der 21. Wahlperiode lag der Frauenanteil im Bundestag bei 32,4 Prozent. Mehr: Frauenanteil im Bundestag.
Weitere Debatten: Sperrklausel und Wahltermine
- Fünf-Prozent-Hürde: Im Juli 2026 schlug der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier vor, die Hürde auf drei Prozent zu senken; die Union lehnt das ab.22 Einzelheiten: Fünf-Prozent-Hürde.
- Wahltermine: Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Grüne) schlug 2026 vor, Landtagswahltermine zu bündeln und die Wahlperiode des Bundestages zu verlängern.23 Zum Termin der nächsten Wahl: Wann ist die nächste Bundestagswahl?.
Weiterführende Artikel
- bpb: FAQ: Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages
- Bundesverfassungsgericht: Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß … (30.07.2024)
- Tagesspiegel: Kein Kompromiss in Sicht: Union und SPD ringen um Reform des Wahlrechts (07.06.2026)
- Deutschlandfunk: CSU drängt auf Umsetzung der vereinbarten Wahlrechtsreform (08.06.2026)
- FAZ: Wahlrecht: Die große Reformbaustelle, die bleibt (03.07.2026)
- Süddeutsche Zeitung: Wahlrecht und Schuldenbremse: Zwei Kommissionen, kein Ergebnis (10.03.2026)
- Deutscher Bundestag (hib): Bericht der Wahlkreiskommission vorgelegt (2026)
- Süddeutsche Zeitung: Bundestagswahl 2029: Neue Wahlkreis-Einteilung für Oberfranken (02.07.2026)
- NDR: Hamburgs Wahlkreise sollen teilweise neu zugeschnitten werden (02.07.2026)
- bpb: Wahlkreiseinteilung (24.02.2025)
Einzelnachweise
-
Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 64/2024 zum Urteil vom 30. Juli 2024 – 2 BvF 1/23 u. a., 30.07.2024. ↩ ↩2
-
Die Bundeswahlleiterin, Ergebnisse früherer Bundestagswahlen (PDF), Tabelle 6. ↩
-
Deutscher Bundestag, Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages beschlossen, 17.03.2023. ↩
-
Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. Juni 2023, BGBl. 2023 I Nr. 147. ↩
-
DIE ZEIT (dpa), Bundestag: CSU macht Druck bei Wahlrechtsreform, 29.05.2026. ↩ ↩2
-
Die Bundeswahlleiterin, Bericht der Wahlkreiskommission übergeben (Update), 18.06.2026. ↩
-
Deutscher Bundestag, hib – heute im bundestag, Bericht der Wahlkreiskommission vorgelegt, 2026. ↩
-
Tagesspiegel, Bas, Linnemann, Krah: Diese Abgeordneten müssen um ihren Wahlkreis zittern, 03.07.2026. ↩
-
Süddeutsche Zeitung, Bundestagswahl 2029: Neue Wahlkreis-Einteilung für Oberfranken, 02.07.2026. ↩
-
NDR, Hamburgs Wahlkreise sollen teilweise neu zugeschnitten werden, 02.07.2026. ↩
-
Deutscher Bundestag, Bundestag ordnet Wahlkreise in Sachsen-Anhalt und Bayern neu. ↩
-
Deutscher Bundestag, hib – heute im bundestag, Änderung des Bundestagswahlrechts (Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/2501). ↩
-
Tagesspiegel (dpa), Kein Kompromiss in Sicht: Union und SPD ringen um Reform des Wahlrechts, 07.06.2026. ↩ ↩2
-
Süddeutsche Zeitung, Wahlrecht und Schuldenbremse: Zwei Kommissionen, kein Ergebnis, 10.03.2026. ↩
-
Deutschlandfunk, CSU drängt auf Umsetzung der vereinbarten Wahlrechtsreform, 08.06.2026. ↩
-
Frankfurter Allgemeine Zeitung, Wahlrecht: Die große Reformbaustelle, die bleibt, 03.07.2026. ↩
-
Die Bundeswahlleiterin, Bundestagswahl 2029, abgerufen am 14.09.2026. ↩
-
Grundgesetz, Artikel 38. ↩
-
Grundgesetz, Artikel 79. ↩
-
Tagesspiegel, Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier: „Die Fünf-Prozent-Hürde ist nicht mehr zeitgemäß“, 28.07.2026. ↩
-
DIE ZEIT, Wahltermine in Deutschland: Gibt es zu viele Wahltage?, 29.06.2026. ↩
Zuletzt aktualisiert am 14. September 2026.






