Die Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen
Sperrklausel, Grundmandatsklausel und die Debatte über eine Reform
Bei der Verteilung der Sitze im Bundestag werden nur Parteien berücksichtigt, die bundesweit mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten. Ausgenommen sind Parteien, deren Bewerber in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen gewinnen, sowie Parteien nationaler Minderheiten wie der SSW. Die Regel gilt seit 1953 und hat seither bei jeder Bundestagswahl Stimmen unberücksichtigt gelassen – zwischen 0,5 Prozent (1983) und 15,7 Prozent (2013).123
Bei der Bundestagswahl 2025 blieben 6.816.156 gültige Zweitstimmen ohne Einfluss auf die Sitzverteilung – 13,7 % aller gültigen Zweitstimmen, der zweithöchste Wert seit 1953. Das BSW verpasste den Einzug mit 4,981 % um 9.529 Stimmen, so knapp wie keine Partei zuvor bei einer Bundestagswahl.45
Diagramm
Tabelle
| Partei | Zweitstimmen | Anteil |
|---|---|---|
| BSW | 2.472.947 | 4,98 % |
| FDP | 2.148.757 | 4,33 % |
| Freie Wähler | 769.279 | 1,55 % |
| Tierschutzpartei | 482.201 | 0,97 % |
| Volt | 355.262 | 0,72 % |
| Die PARTEI | 242.741 | 0,49 % |
| dieBasis | 85.373 | 0,17 % |
| Bündnis Deutschland | 76.372 | 0,15 % |
| ÖDP | 49.764 | 0,10 % |
| Übrige (13 Parteien) | 133.460 | 0,27 % |
| Zusammen | 6.816.156 | 13,73 % |
Quelle: Die Bundeswahlleiterin, endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 2025; eigene Berechnung. Ohne den SSW, der als Partei einer nationalen Minderheit von der Sperrklausel befreit ist.
Die Regel im Bundeswahlgesetz
Die Sperrklausel steht in § 4 des Bundeswahlgesetzes. Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden danach nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben. Für Parteien nationaler Minderheiten gilt diese Voraussetzung nicht.1 Die Hürde ist im Bundeswahlgesetz geregelt, nicht im Grundgesetz; für eine Änderung genügt daher laut ZDFheute ein einfaches Änderungsgesetz des Bundestages.6
Stimmen für Parteien unter der Hürde verfallen bei der Sitzverteilung. Die Sitze, die rechnerisch auf diese Parteien entfallen würden, gehen an die Parteien im Bundestag – deren Sitzanteil liegt deshalb über ihrem Stimmenanteil. 2025 erhielten die sechs Parteien im Bundestag (ohne SSW) zusammen 86,1 % der Zweitstimmen, aber 629 von 630 Sitzen.4
Ausnahme für nationale Minderheiten
Als Partei einer nationalen Minderheit ist der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), die Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Schleswig-Holstein, von der Sperrklausel befreit. Der SSW saß bereits im ersten Bundestag 1949 mit einem Abgeordneten, trat nach 1961 nicht mehr zu Bundestagswahlen an und kehrte 2021 mit 0,1 Prozent der Zweitstimmen und einem Sitz zurück. 2025 erkannte der Bundeswahlausschuss ihn erneut als Partei einer nationalen Minderheit an; mit 76.138 Zweitstimmen (0,2 Prozent) erhielt er wieder einen Sitz.7 Die Befreiung gilt nach dem Bundeswahlgesetz für alle Parteien nationaler Minderheiten – laut bpb neben den Dänen also auch für Parteien der Sorben und Friesen –, in der Praxis nutzt sie bisher nur der SSW.8
Grundmandatsklausel
Neben der Sperrklausel galt von 1953 bis 2021 die Grundmandatsklausel: Eine Partei, deren Bewerber in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhielten (1953 genügte noch ein Wahlkreis), wurde auch unter fünf Prozent entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil berücksichtigt. Mit der Wahlrechtsreform vom 17. März 2023 strich der Bundestag diese Klausel. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 30. Juli 2024 mit sieben zu einer Stimme, dass die Fünf-Prozent-Sperrklausel ohne eine solche Ausnahme derzeit gegen das Grundgesetz verstößt. Bis zu einer Neuregelung gilt sie mit der Maßgabe fort, dass Parteien unter fünf Prozent nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten haben.29
Die Grundmandatsklausel gilt damit auch bei der Bundestagswahl 2029, solange der Gesetzgeber nichts anderes regelt. Bei vier Bundestagswahlen kamen Parteien allein über diese Klausel ins Parlament:
| Wahl | Partei | Gewonnene Wahlkreise | Zweitstimmen | Sitze |
|---|---|---|---|---|
| 1953 | Deutsche Partei (DP) | 10 | 3,3 % | 15 |
| 1953 | Zentrum | 1 | 0,8 % | 3 |
| 1957 | Deutsche Partei (DP) | 6 | 3,4 % | 17 |
| 1994 | PDS | 4 | 4,4 % | 30 |
| 2021 | Die Linke | 3 | 4,9 % | 39 |
2002 gewann die PDS mit 4,0 Prozent nur zwei Wahlkreise; allein die beiden Wahlkreissiegerinnen zogen in den Bundestag ein, die übrigen 1,9 Millionen PDS-Stimmen blieben unberücksichtigt. 2025 kam keine Partei über die Klausel in den Bundestag.9
Geschichte seit 1949
Bei der ersten Bundestagswahl 1949 galt die Fünf-Prozent-Hürde noch getrennt für jedes Land: Eine Partei zog ein, wenn sie in mindestens einem Land fünf Prozent erreichte oder einen Wahlkreis gewann. So kamen elf Parteien und drei parteilose Abgeordnete in den ersten Bundestag, darunter die Bayernpartei mit 4,2 und die Deutsche Partei mit 4,0 Prozent der Stimmen im Bundesgebiet.8
Am 25. Juni 1953 verabschiedete der Bundestag ein neues Bundeswahlgesetz, das die Hürde auf die bundesweit abgegebenen gültigen Zweitstimmen bezog. Hintergrund waren laut bpb die Erfahrungen der Weimarer Republik, in der eine zersplitterte Parteienlandschaft die Arbeit des Reichstags erschwert hatte; laut Wikipedia waren dort bis zu 17 Parteien vertreten.10 Die Wirkung zeigte sich schnell: Nach sieben Parteien 1953 und fünf 1957 saßen von 1961 bis 1980 nur noch CDU, CSU, SPD und FDP im Bundestag.
Bei der ersten gesamtdeutschen Wahl 1990 galt die Hürde wegen der besonderen Lage nach der Wiedervereinigung ausnahmsweise getrennt für das alte Bundesgebiet und das Beitrittsgebiet. Die PDS (bundesweit 2,4 Prozent) und die ostdeutsche Listenvereinigung Bündnis 90/Grüne (1,2 Prozent) zogen deshalb ein, während die westdeutschen Grünen, die nur im Westen antraten, dort mit 4,8 Prozent scheiterten – bundesweit waren es 3,8 Prozent.11 Das Bundesverfassungsgericht hatte 1990 die Sperrklausel grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt, aber betont, dass ihre Vereinbarkeit mit der Wahlgleichheit nicht ein für allemal, sondern nach den jeweiligen Verhältnissen zu beurteilen sei.10

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied 2024 über die Sperrklausel ohne Grundmandatsklausel. Foto: Gerd Eichmann, Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Warum gibt es die Sperrklausel?
Die Fünf-Prozent-Hürde soll eine starke Zersplitterung des Parlaments verhindern und so die Bildung stabiler Mehrheiten für eine handlungsfähige Regierung erleichtern. Das Bundesverfassungsgericht sieht Sperrklauseln bei Bundestagswahlen als Eingriff in die Gleichheit der Wahl und die Chancengleichheit der Parteien an, der durch das Ziel der Funktionsfähigkeit des Parlaments gerechtfertigt sein kann.
Kritiker wenden ein, dass Stimmen für kleinere Parteien bei der Sitzverteilung verloren gehen und dass die Sitze, die rechnerisch auf sie entfallen würden, den übrigen Parteien zugutekommen. Wer eine Partei unter fünf Prozent wählt, stärkt damit indirekt Parteien, die er nicht gewählt hat.
Stimmen ohne Sitz seit 1953
Seit Einführung der bundesweiten Hürde blieben insgesamt 47 Millionen Zweitstimmen ohne Einfluss auf die Sitzverteilung, im Schnitt 5,6 Prozent je Wahl. Am wenigsten waren es 1983 mit 0,5 Prozent, am meisten 2013 mit 15,7 Prozent: Damals scheiterten FDP (4,8 Prozent) und AfD (4,7 Prozent) gleichzeitig, dazu Piraten und NPD. 2025 folgt mit 13,7 Prozent auf dem zweiten Platz.
Diagramm
Tabelle
| Wahl | Gültige Zweitstimmen | Ohne Sitz | Anteil |
|---|---|---|---|
| 2025 | 49.649.512 | 6.816.156 | 13,73 % |
| 2021 | 46.298.387 | 3.992.986 | 8,62 % |
| 2017 | 46.515.492 | 2.325.533 | 5,00 % |
| 2013 | 43.726.856 | 6.859.439 | 15,69 % |
| 2009 | 43.371.190 | 2.606.902 | 6,01 % |
| 2005 | 47.287.988 | 1.857.610 | 3,93 % |
| 2002 | 47.996.480 | 3.376.001 | 7,03 % |
| 1998 | 49.308.512 | 2.899.822 | 5,88 % |
| 1994 | 47.105.174 | 1.698.766 | 3,61 % |
| 1990 | 46.455.772 | 3.740.292 | 8,05 % |
| 1987 | 37.867.319 | 512.817 | 1,35 % |
| 1983 | 38.940.687 | 201.962 | 0,52 % |
| 1980 | 37.938.981 | 749.646 | 1,98 % |
| 1976 | 37.822.500 | 333.595 | 0,88 % |
| 1972 | 37.459.750 | 348.579 | 0,93 % |
| 1969 | 32.966.024 | 1.801.699 | 5,47 % |
| 1965 | 32.620.442 | 1.186.449 | 3,64 % |
| 1961 | 31.550.901 | 1.796.408 | 5,69 % |
| 1957 | 29.905.428 | 2.087.041 | 6,98 % |
| 1953 | 27.551.272 | 1.803.026 | 6,54 % |
Zweitstimmen aller Parteien, die keinen Sitz erhielten; 2002 einschließlich der PDS, deren Listenstimmen wegen nur zwei gewonnener Wahlkreise nicht zählten. Quelle: Die Bundeswahlleiterin, Ergebnisse früherer Bundestagswahlen, Tabelle 6; eigene Berechnung.3
Knapp gescheitert, knapp geschafft
Die Fünf-Prozent-Hürde hat mehrfach über das Schicksal etablierter Parteien entschieden: 2013 flog die FDP nach 64 Jahren aus dem Bundestag, 2025 erneut. Die AfD verpasste 2013 bei ihrem ersten Antreten den Einzug um 0,3 Punkte. Die Linke rettete sich 2021 nur über drei gewonnene Wahlkreise. Das knappste Ergebnis bei einer Bundestagswahl hatte das BSW 2025 mit 4,981 Prozent.
Knapp gescheitert
Knapp geschafft
Tabelle
| Partei | Wahl | Zweitstimmen | Anteil | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|
| BSW | 2025 | 2.472.947 | 4,98 % | nicht eingezogen |
| Die Linke | 2021 | 2.255.864 | 4,87 % | eingezogen (3 Wahlkreise gewonnen) |
| FDP | 2013 | 2.083.533 | 4,76 % | nicht eingezogen |
| AfD | 2013 | 2.056.985 | 4,70 % | nicht eingezogen |
| GB/BHE | 1957 | 1.374.066 | 4,59 % | nicht eingezogen |
| PDS | 1994 | 2.066.176 | 4,39 % | eingezogen (4 Wahlkreise gewonnen) |
| FDP | 2025 | 2.148.757 | 4,33 % | nicht eingezogen |
| NPD | 1969 | 1.422.010 | 4,31 % | nicht eingezogen |
| PDS | 2002 | 1.916.702 | 3,99 % | nur zwei Wahlkreissiegerinnen |
| Grüne | 1990 | 1.788.200 | 3,85 % | nicht eingezogen (West: 4,8 %) |
| PDS | 1998 | 2.515.454 | 5,10 % | eingezogen |
| CSU | 2021 | 2.402.827 | 5,19 % | eingezogen |
| Grüne | 1983 | 2.167.431 | 5,57 % | eingezogen |
| FDP | 1969 | 1.903.422 | 5,77 % | eingezogen |
| GB/BHE | 1953 | 1.616.953 | 5,87 % | eingezogen |
| CSU | 2025 | 2.964.028 | 5,97 % | eingezogen |
| CSU | 2017 | 2.869.688 | 6,17 % | eingezogen |
| FDP | 1998 | 3.080.955 | 6,25 % | eingezogen |
Quelle: Die Bundeswahlleiterin, Ergebnisse früherer Bundestagswahlen, Tabelle 6; eigene Berechnung.
Noch knapper ging es bei Landtagswahlen zu: In Bremerhaven, wo die Hürde getrennt gilt, fehlte den Bürgern in Wut 2007 eine einzige Stimme, der AfD 2015 fehlten vier. Die FDP zog 2019 in Thüringen mit 73 Stimmen Vorsprung ein und scheiterte 2020 in Hamburg um 70 Stimmen.12
Parteien im Bundestag seit 1949
Wie stark die Hürde das Parteiensystem konzentriert, zeigt die Zahl der Parteien im Bundestag: Elf Parteien 1949, vier von 1961 bis 1980, seit dem Einzug der Grünen 1983 wieder mehr. Den Höchststand seit 1953 erreichte der Bundestag 2021 mit acht Parteien (einschließlich SSW).
Diagramm
Tabelle
| Wahl | Parteien | Im Bundestag vertreten |
|---|---|---|
| 2025 | 7 | CDU, AfD, SPD, Grüne, Linke, CSU, SSW |
| 2021 | 8 | SPD, CDU, Grüne, FDP, AfD, CSU, Linke, SSW |
| 2017 | 7 | CDU, SPD, AfD, FDP, Linke, Grüne, CSU |
| 2013 | 5 | CDU, SPD, Linke, Grüne, CSU |
| 2009 | 6 | CDU, SPD, FDP, Linke, Grüne, CSU |
| 2005 | 6 | SPD, CDU, FDP, Linke, Grüne, CSU |
| 2002 | 6 | SPD, CDU, CSU, Grüne, FDP, PDS (2 Sitze) |
| 1998 | 6 | SPD, CDU, CSU, Grüne, FDP, PDS |
| 1994 | 6 | SPD, CDU, CSU, FDP, Grüne, PDS |
| 1990 | 6 | CDU, SPD, FDP, CSU, PDS, Bündnis 90/Grüne |
| 1987 | 5 | SPD, CDU, CSU, FDP, Grüne |
| 1983 | 5 | SPD, CDU, CSU, FDP, Grüne |
| 1980 | 4 | SPD, CDU, FDP, CSU |
| 1976 | 4 | SPD, CDU, CSU, FDP |
| 1972 | 4 | SPD, CDU, CSU, FDP |
| 1969 | 4 | SPD, CDU, CSU, FDP |
| 1965 | 4 | SPD, CDU, CSU, FDP |
| 1961 | 4 | SPD, CDU, FDP, CSU |
| 1957 | 5 | CDU, SPD, CSU, FDP, DP |
| 1953 | 7 | CDU, SPD, FDP, CSU, GB/BHE, DP, Zentrum |
| 1949 | 11 | SPD, CDU, FDP, CSU, KPD, BP, DP, Zentrum, WAV, DKP/DRP, SSW |
Parteien, die über Zweitstimmen Sitze erhielten, in der Reihenfolge ihres Ergebnisses; CDU und CSU getrennt gezählt. 1949 kamen drei parteilose Abgeordnete hinzu. Quelle: Die Bundeswahlleiterin, Ergebnisse früherer Bundestagswahlen.
Sperrklauseln in Ländern und Kommunen
Bei allen Landtagswahlen gilt eine Fünf-Prozent-Hürde, geregelt in den Landeswahlgesetzen. In Berlin hat sie Verfassungsrang und bezieht sich auf die abgegebenen statt der gültigen Stimmen. In Bremen gilt sie getrennt für die Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven, sodass 2003 die DVU und 2007 die Bürger in Wut allein mit ihrem Bremerhavener Ergebnis in die Bürgerschaft einzogen. Bayern führte die Fünf-Prozent-Hürde erst 1973 per Volksentscheid ein; zuvor genügten zehn Prozent in einem Regierungsbezirk. In Schleswig-Holstein ist der SSW befreit.
Grundmandatsklauseln gibt es in Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein (ein Wahlkreis genügt) sowie in Sachsen (zwei Wahlkreise). In Sachsen zog die Linke 2024 mit 4,5 Prozent und zwei gewonnenen Wahlkreisen in den Landtag ein.
Bei Kommunalwahlen ist die Fünf-Prozent-Hürde fast überall abgeschafft, meist nach Urteilen der Verfassungsgerichte: In Nordrhein-Westfalen kippte der Verfassungsgerichtshof die Hürde 1999 und 2017 auch eine neu eingeführte 2,5-Prozent-Klausel; für Schleswig-Holstein erklärte das Bundesverfassungsgericht die kommunale Sperrklausel 2008 für verfassungswidrig, weil Bürgermeister und Landräte dort direkt gewählt werden und Gemeindevertretungen keine stabile Regierungsmehrheit brauchen. Ausnahmen sind die Drei-Prozent-Hürden für die Bezirksparlamente in Berlin und Hamburg sowie die Fünf-Prozent-Hürde für die Stadtbürgerschaft Bremen.12
Europawahl: Hürde gekippt, neue Hürde beschlossen
Bei Europawahlen galt in Deutschland bis 2009 eine Fünf-Prozent-Hürde. Das Bundesverfassungsgericht erklärte sie 2011 für verfassungswidrig, weil das Europäische Parlament keine Regierung wählt, die auf eine dauerhafte Mehrheit angewiesen ist. Eine daraufhin 2013 beschlossene Drei-Prozent-Hürde kippte das Gericht am 26. Februar 2014 ebenfalls. Seit der Europawahl 2014 gibt es in Deutschland keine Sperrklausel.1314
Das soll sich ändern: Der Rat der Europäischen Union beschloss am 13. Juli 2018 eine Änderung des Direktwahlakts, nach der Mitgliedstaaten mit Wahlkreisen von mehr als 35 Sitzen – darunter Deutschland – eine Sperrklausel zwischen zwei und fünf Prozent einführen müssen. Der Bundestag stimmte dem am 15. Juni 2023 mit Zweidrittelmehrheit zu, der Bundesrat am 7. Juli 2023.14 Einen Antrag der Partei Die PARTEI gegen das Zustimmungsgesetz verwarf das Bundesverfassungsgericht am 6. Februar 2024 als unzulässig. Nach Angaben des Gerichts hatten zu diesem Zeitpunkt 25 der 27 Mitgliedstaaten der Änderung zugestimmt; die Zustimmungen Deutschlands und Spaniens standen noch aus.15 Der Beschluss tritt erst in Kraft, wenn alle Mitgliedstaaten zugestimmt haben; nach unserer Recherche war das bis September 2026 nicht der Fall.16 Ob bei der Europawahl 2029 eine Hürde gilt, ist damit offen.
Sperrklauseln im internationalen Vergleich
Deutschland liegt mit fünf Prozent im oberen Mittelfeld. Höhere Hürden haben Liechtenstein (8 Prozent) und die Türkei (7 Prozent); Österreich, Schweden und Norwegen kommen mit vier Prozent aus, Dänemark mit zwei. In den Niederlanden gibt es keine gesetzliche Hürde – wer genug Stimmen für einen der 150 Sitze hat (0,67 Prozent), zieht ein. Auch Portugal, Finnland und die Schweiz kennen keine Sperrklausel; dort wirken kleine Wahlkreise als „natürliche“ Hürde.17
Diagramm
Tabelle
| Land | Sperrklausel | Anmerkung |
|---|---|---|
| Liechtenstein | 8 % | |
| Türkei | 7 % | gilt auch für Parteienbündnisse |
| Deutschland | 5 % | Ausnahme: nationale Minderheiten, drei Wahlkreise |
| Polen | 5 % | 8 % für Parteienbündnisse |
| Tschechien | 5 % | 8 bzw. 11 % für Parteienbündnisse |
| Russland | 5 % | |
| Ukraine | 5 % | |
| Österreich | 4 % | oder ein Grundmandat in einem Regionalwahlkreis |
| Schweden | 4 % | oder 12 % in einem Wahlkreis |
| Norwegen | 4 % | nur für Ausgleichsmandate |
| Slowenien | 4 % | |
| Israel | 3,25 % | |
| Italien | 3 % | |
| Griechenland | 3 % | |
| Spanien | 3 % | je Wahlkreis; faktische Hürde meist höher |
| Dänemark | 2 % | oder ein Wahlkreismandat |
| Niederlande | 0,67 % | natürliche Hürde für einen von 150 Sitzen |
| Portugal, Finnland, Schweiz | keine | natürliche Hürde durch Wahlkreise |
Hürde für einzelne Parteien bei der Wahl der ersten bzw. einzigen Parlamentskammer; für Parteienbündnisse gelten teils höhere Werte. Quelle: Wikipedia „Electoral threshold“ und „Sperrklausel“, abgerufen am 14.09.2026.
Debatte über eine Absenkung 2026
Ende Juli 2026 schlug der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier vor, die Hürde auf drei Prozent zu senken. Die Fünf-Prozent-Klausel sei „nicht mehr zeitgemäß“; bei der Wahl 2025 seien 6,8 Millionen von 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen „unter den Tisch gefallen“.18
Die Reaktionen fielen unterschiedlich aus:19620
- CDU/CSU: Der CDU-Abgeordnete Günter Krings lehnte eine Absenkung für die Union ab. Auch der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sprach sich gegen eine Senkung aus.
- Die Linke: Die Abgeordnete Ina Latendorf unterstützte Papiers Vorschlag. Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow befürwortet eine Abschaffung der Hürde.
- AfD: Die Partei- und Fraktionsvorsitzende Alice Weidel will die Sperrklausel ganz streichen.
Parallel beraten Union und SPD über eine Reform des Wahlrechts, bei der es vor allem um die Wahlkreismandate geht. Einen Gesetzentwurf zur Sperrklausel gab es nach unserer Recherche bis Mitte September 2026 nicht. Mehr zur Reformdebatte: Wahlrecht.
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2026
Ein Wahlberechtigter hatte sich mit einer Wahlprüfungsbeschwerde allein gegen die Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl 2025 gewandt. Das Bundesverfassungsgericht verwarf die Beschwerde als unzulässig, weil der Bundestag über den vorausgegangenen Einspruch noch nicht entschieden hatte. Über die Sperrklausel selbst entschied das Gericht nicht. Es wies den Bundestag aber auf seine Pflicht zu einer „zeit- und sachgerechten“ Wahlprüfung hin.21
Weiterführende Artikel
- Bundesverfassungsgericht: Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß – allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort (30.07.2024)
- bpb: 60 Jahre Fünf-Prozent-Hürde (24.06.2013)
- Tagesspiegel: Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier: „Die Fünf-Prozent-Hürde ist nicht mehr zeitgemäß“ (28.07.2026)
- ZDFheute: Fünf-Prozent-Hürde bei Wahlen senken? Die Union widerspricht (30.07.2026)
- ZDFheute: Sperrklausel: Fünf-Prozent-Hürde wird „gerade heute benötigt“ (31.07.2026)
- NZZ: Absenkung der Fünfprozenthürde: Was spricht dafür und dagegen? (01.08.2026)
- FAZ: Jede siebte Stimme zählt nicht mehr: Ist die Fünfprozenthürde noch zeitgemäß? (Gastbeitrag, 03.08.2026)
- Deutschlandfunk: Fünf-Prozent-Hürde abschaffen? Debatte ums Wahlrecht (12.08.2026)
- Deutschlandfunk: Bundesverfassungsgericht fordert Bundestag zu schnellerer Wahlprüfung auf (06.08.2026)
Einzelnachweise
-
Bundeswahlgesetz, § 4 Sitzkontingente, Verteilung der Sitze auf die Landeslisten. ↩ ↩2
-
Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 64/2024 zum Urteil vom 30. Juli 2024 – 2 BvF 1/23 u. a., 30.07.2024. ↩ ↩2
-
Die Bundeswahlleiterin, Ergebnisse früherer Bundestagswahlen (PDF), Tabelle 6; Summen und Anteile eigene Berechnung. ↩ ↩2
-
Die Bundeswahlleiterin, Ergebnisse Deutschland – Bundestagswahl 2025, endgültiges Ergebnis. ↩ ↩2
-
Deutscher Bundestag, Bundestag lehnt Neuauszählung der Stimmen zur Bundestagswahl ab, 18.12.2025. ↩
-
ZDFheute, Fünf-Prozent-Hürde bei Wahlen senken? Die Union widerspricht, 30.07.2026. ↩ ↩2
-
Die Bundeswahlleiterin, 41 Parteien können an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen, Pressemitteilung Nr. 06/25, 14.01.2025. ↩
-
Bundeszentrale für politische Bildung, 60 Jahre Fünf-Prozent-Hürde, 24.06.2013. ↩ ↩2
-
Die Bundeswahlleiterin, Wahl-Lexikon: Grundmandatsklausel, abgerufen am 14.09.2026. ↩ ↩2
-
Wikipedia, Sperrklausel, abgerufen am 14.09.2026. ↩ ↩2
-
Wikipedia, Bundestagswahl 1990, abgerufen am 14.09.2026. ↩
-
Wikipedia, Fünf-Prozent-Hürde in Deutschland, abgerufen am 14.09.2026. ↩ ↩2
-
Süddeutsche Zeitung, Verfassungsgericht kippt Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl, 26.02.2014. ↩
-
Deutscher Bundestag, Einführung einer Sperrklausel bei EU-Wahlen beschlossen, 15.06.2023. ↩ ↩2
-
Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 23/2024: Unzulässige Anträge gegen die Zustimmung Deutschlands zum Direktwahlakt 2018, 29.02.2024. ↩
-
Wikipedia, Europawahl, Abschnitt Rechtsgrundlagen, abgerufen am 14.09.2026. ↩
-
Wikipedia (englisch), Electoral threshold, abgerufen am 14.09.2026. ↩
-
Tagesspiegel, Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier: „Die Fünf-Prozent-Hürde ist nicht mehr zeitgemäß“, 28.07.2026. ↩
-
Legal Tribune Online, Debatte um die Fünf-Prozent-Hürde, 30.07.2026. ↩
-
Deutschlandfunk, Fünf-Prozent-Hürde abschaffen? Debatte ums Wahlrecht, 12.08.2026. ↩
-
Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 51/2026 zum Beschluss vom 23. Juli 2026 – 2 BvC 20/26, 06.08.2026. ↩
Zuletzt aktualisiert am 14. September 2026.






